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Gebäudetechnik

Schutzräume: Hauseigentümer und Hauswartungen in der Unterhaltspflicht

Datum
30.7.25
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Schutzräume sind fester Bestandteil vieler Schweizer Liegenschaften. In Friedenszeiten geraten sie oft in Vergessenheit – doch in einer Welt zunehmender geopolitischer Spannungen und Unsicherheiten ist ihre Bedeutung aktueller denn je. Ihr regelmässiger Unterhalt ist gesetzlich vorgeschrieben und zentral für die kollektive Vorsorge.
 
In vielen Schweizer Gebäuden gehören Zivilschutzräume zur Standardausstattung. Sie sind sicherheitsrelevante Bestandteile einer Liegenschaft und müssen funktionstüchtig gehalten werden. Auch wenn die rechtliche Verantwortung beim Eigentümer liegt, wird die Instandhaltung oft an die Hauswartung delegiert. Wer diese Aufgabe systematisch angeht, schützt nicht nur die Bewohner, sondern auch sich selbst vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

Sicherheit im Krisenfall gewährleisten
Nur ein regelmässig gewarteter Schutzraum kann seine Funktion im Ernstfall erfüllen. Lüftungsanlagen, Überdruckventile, Gasschutzfilter, Notbeleuchtung und Schutzraumtüren müssen jederzeit funktionstüchtig sein, um bei Explosionen, Chemieunfällen oder radioaktiver Kontamination zu schützen. Schutzräume gehören daher in den regulären Gebäudeunterhalt. Jährliche Sichtkontrollen und einfache Wartungen sollten dokumentiert werden – auch zur Absicherung bei behördlichen Kontrollen.

Gesetzliche Vorschriften einhalten
Eigentümer sind rechtlich verpflichtet, Schutzräume instand zu halten. Vernachlässigungen können zu Bussen oder behördlich angeordneten Instandstellungen führen. Auch wenn Schutzräume oft als Lager- oder Hobbyraum genutzt werden, bleibt die Betriebsbereitschaft Pflicht. Eine Doppelnutzung ist erlaubt, sofern sie die Schutzfunktion nicht beeinträchtigt.

Werterhalt sichern
Ein gepflegter Schutzraum steigert den Immobilienwert und kann bei einem Verkauf als Pluspunkt wirken. Umgekehrt führt ein schlechter Zustand zu Auflagen oder Abwertungen. Regelmässige Wartung hilft, Mängel frühzeitig zu erkennen und teure Sanierungen zu vermeiden. Prävention spart langfristig Kosten: Kleine Massnahmen wie das Prüfen der Dichtheit oder das Testen der Technik verhindern grössere Schäden.

Zur kollektiven Sicherheit beitragen
Zivilschutzräume sind Teil der Schweizer Sicherheitsarchitektur und ein aktiver Beitrag zur kollektiven Krisenresilienz. Ein intaktes Netz von privaten und öffentlichen Schutzräumen entlastet im Ernstfall die Behörden. Eigentümer, Verwaltungen und Hauswarte tragen Verantwortung – für sich selbst, ihre Familien und die Gemeinschaft. Regelmässiger Unterhalt ist daher nicht nur Pflicht, sondern Ausdruck von Weitblick und Solidarität.

Die Ernst Schweizer AG ist ein führenderKomplettanbieter für die Wartung und Instandsetzung von Zivilschutzräumen. DasLeistungsangebot umfasst u.a. die Planungsunterstützung, den Ersatz vonBelüftung und Einrichtung, Kernbohrungen durch die Aussenhülle für neueLuftführungen, die Verschliessung ungewollter Durchführungen in derAussenhülle, den Ersatz von Dichtungen oder die Entrostung von Bauteilen inkl.Malerarbeiten.

Jetzt Schutzraum sanieren: www.ernstschweizer.ch

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