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Mediadaten AGB

1. Rabatte
Es werden nur Rabatte innerhalb eines Auftrages gewährt. Einzelne Aufträge können nicht kumuliert werden. 

2. Gut zum Druck
Der Kunde erhält nach Auftragsvergabe digital ein Gut zum Druck. Erfolgt bis zum jeweiligen Redaktionsschluss keine Rückmeldung, wird das Gut zum Druck als genehmigt betrachtet. 

3. Beilagen
Der Kunde sendet dem Herausgeber die Beilagen fristgerechtzu. Die Produktion der Beilagen ist Sache des Kunden und nicht im angegebenen Preis enthalten. Die Produktion von Beilagen ist auf Anfrage aber möglich. 

4. Zahlungskonditionen
Die Rechnungen werden nach Auftragsvergabe des Kunden versendet und sind innerhalb von 20 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. 

5. Stornierung
Bei einer Stornierung nach Auftragsvergabe durch den Kundenverrechnen wir 100% des Preises. 

6. Verzugszins
Werden die Rechnungen nicht innerhalb von 20 Tagen beglichen, kann ein Verzugszins verrechnet werden. Die Höhe des Verzugszinses richtet sich nach Art. 104 OR Abs. 3. 

7. Preisänderungen
Der Herausgeber behält sich Preisänderungen innerhalb eines Kalenderjahres vor. Massgebend sind die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe. 

8. Ablehnung von Inseraten
Der Herausgeber behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen jegliche Werbung und Stelleninserate auf allen Kanälen abzulehnen. 

9. Einhaltung der rechtlichen Vorschriften
Straf- und Zivilrecht: Unter Berücksichtigung zwingender presserechtlicher Bestimmungen ist der Anzeigenkunde allein verantwortlich fürdie Kosten, die entstehen, wenn durch die Veröffentlichung seiner Anzeige gesetzliche Vorschriften verletzt werden. 

UWG: Der Anzeigenkunde gewährleistet, dass seine Anzeigen nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen. Im Falle einer UWG-Verletzung trägt er sämtliche Konsequenzen, die den Verleger betreffen, einschliesslich aller entstehenden Kosten und Unkosten. 

Gegendarstellungsrecht: Gemäss Artikel 28 ff. desZivilgesetzbuchs hat eine Person, die durch sachliche Aussagen in regelmässig erscheinenden Medien unmittelbar in ihrer Persönlichkeit betroffen ist, das Recht auf Gegendarstellung. Der Verlag kann die Gegendarstellung ablehnen, wennsie offensichtlich falsch ist oder gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstösst. Der Anzeigenkunde, der die beanstandete Sachaussage veranlasst hat, verpflichtet sich, alle Kosten der Gegendarstellung zu tragen. 

10. Fehlerhafte Werbung
Für Fehler im Erscheinen, die den Inhalt oder die Wirkung einer Anzeige wesentlich beeinträchtigen, wird als Ausgleich Anzeigen raum inder Grösse der fehlerhaften Anzeige bereitgestellt. Geringfügige Abweichungen im Tonwert, die auf das Druck verfahren und die verwendeten Materialien (wie Papier und Farbe) zurück zu führen sind, begründen keinen Anspruch auf Preisminderung oder eine Ersatzanzeige. Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Publikation vorgebracht werden. Die Nichtanerkennung einer oder mehrerer Posten auf der Rechnung entbindet den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung, den Restbetrag der Rechnung zu begleichen. Telefonische Bestellungen, Änderungen oder Stornierungen von Anzeigen erfolgen auf eigenes Risiko des Anzeigenkunden. 

11. Verschiebungsrecht
Der Herausgeber behält sich aus technischen Gründen das Recht vor, Anzeigen, die für bestimmte Daten vorgesehen sind, aber keinen festen Termin haben, ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers um eine Ausgabe vor- oder zurück zu verschieben. Wenn eine nicht termingebundene Anzeigein einer anderen Ausgabe erscheint, berechtigt dies weder zur Verweigerung der Zahlung noch zur Geltendmachung von Schadensersatz. 

12. Platzierungswünsche
Platzierungswünsche des Auftraggebers werden lediglich unverbindlich entgegen genommen. Wenn Anzeigen feste Platzierungsvorschriften haben und diese vom Verlag akzeptiert werden, wird ein Platzierungszuschlag erhoben. Falls die Anzeige aus technischen Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht erscheint, berechtigt dies weder zur Verweigerung der Zahlung noch zur Geltendmachung von Schadensersatz. In einem solchen Fall wird kein Platzierungszuschlag erhoben. 

13. Vorzeitige Vertragsauflösung
Falls die Zeitung während der Vertragslaufzeit eingestellt wird, kann der Herausgeber ohne Verpflichtung zur Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. In einem solchen Fall bleibt der Anzeigenkunde jedoch verpflichtet, für bereits veröffentlichte Anzeigen zu bezahlen. 

14. Anwendbare Rechtsnormen
Die Regelung des Vertragsverhältnisses erfolgt in erster Linie gemäss diesen Geschäftsbedingungen und den Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). 

15. Datenschutz
Gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz vom 25. September 2020 (DSG). 

16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Zug.